Gerichtsurteile

Urteil vom BVerfG i. S. Mitgliederwerbung [379 KB]


Wechselschichtzulage bei Teilzeitbeschäftigung

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen, ob denn ihre Wechselschichtzulage den auch anteilig berechnet würde, wenn sie teilzeitbeschäftigt sind. Anscheinend werden in solchen Fällen gerne solche Hinweise gegeben.
Fakt ist, dass wenn alle Voraussetzungen zur Gewährung der Wechselschichtzulage vorliegen, diese auch bei Teilzeitbeschäftigung voll zu zahlen ist.
Die nach § 20 Abs. 1, 4 EZulV zu gewährende Wechselschichtzulage unterliegt nicht der Kürzung nach § 6 Abs. 1 BBesG.

Urteil des VG Frankfurt a.M. 03.12.2007 – 9 E 2418/07